Balkonkraftwerk anmelden – So geht das 

Möchtest du in Deutschland auf deinem Balkon eine steckerfertige Solaranlage betreiben, musst du dein Balkonkraftwerk anmelden. Wo genau du deine Mini-Solaranlage anmelden musst und was dabei zu beachten ist, erfährst du in diesem Ratgeber. Muss ein Balkonkraftwerk angemeldet werden?
Ein Balkonkraftwerk, mit dem du eigenen Strom erzeugst und in dein Haushaltsstromnetz einspeist, musst du in jedem Fall anmelden. Das gilt unabhängig von der Größe der Anlage. Eine sogenannte Bagatellgrenze, wie sie in anderen Ländern gilt, gibt es in Deutschland nicht. Für kleinere Balkonkraftwerke mit einer Einspeiseleistung von bis zu 800 Watt gilt allerdings ein stark vereinfachtes Anmeldeverfahren. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Formalität, der du als Anlagenbetreiber nachkommen musst. Eine Genehmigung benötigst du für Kleinanlagen bis 800 Watt Leistung nicht.

So meldest du dein Balkonkraftwerk an


Dein Balkonkraftwerk musst du genau genommen zweimal anmelden: einmal bei deinem Netzbetreiber und einmal bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister (MaStR). Beide Anmeldungen sind kostenlos.

Um dein Balkonkraftwerk bei deinem Netzbetreiber anzumelden, genügt ein formloses Schreiben, in dem du dem Netzbetreiber mitteilst, dass du künftig ein Balkonkraftwerk mit Netz-Anschluss betreiben wirst. Vorlagen für ein entsprechendes Schreiben bieten verschiedene Institutionen wie der VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.) oder die DGS (Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e. V.) an. Oft stellt auch der Netzbetreiber selbst entsprechende Vordrucke zur Verfügung. Die Anmeldung sollte in jedem Fall erfolgen, bevor du dein Balkonkraftwerk anschließt. Der Netzbetreiber wird dir deine Anmeldung bestätigen und gegebenenfalls einen Stromzählerwechsel verlangen.

Die Eintragung ins Marktstammdatenregister erfolgt über ein Online-Formular der Bundesnetzagentur. Die Eintragung solltest du spätestens einen Monat nach Anschluss deiner Erzeugungsanlage erledigt haben.Möchtest du eine Einspeisevergütung für dein Balkonkraftwerk in Anspruch nehmen, kommen weitere Anmeldungen auf dich zu. In den allermeisten Fällen lohnt sich dieser Aufwand für eine 800 Watt Balkon-Solaranlage nicht. Aufwand und Kosten stehen in keinem sinnvollen Verhältnis zu den zu erwartenden Erträgen, sodass sich die zusätzliche Entlastung deiner Stromrechnung durch eine Einspeisevergütung sehr in Grenzen halten dürfte.

Was passiert, wenn man ein Balkonkraftwerk nicht anmeldet?

Meldest du dein Balkonkraftwerk nicht im Marktstammdatenregister an, begehst du eine Ordnungswidrigkeit. Nach §95 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) können dafür Bußgelder von bis zu 50.000 € verhängt werden. Auch wenn Bußgelder in der Praxis meist deutlich geringer ausfallen, kannst du sie mit einer ordnungsgemäßen Anmeldung leicht vermeiden.

Mit weiteren Strafzahlung an den Netzbetreiber musst du rechnen, wenn du eine nichtkonforme Anlage betreibst. Dazu zählt beispielsweise der Betrieb eines Balkonkraftwerks an einem Stromzähler ohne Rücklaufsperre oder der Betrieb eines Balkonkraftwerks mit einer Leistung von mehr als 800 Watt ohne entsprechende Genehmigung.

Tipp: Kümmere dich am besten frühzeitig um die Anmeldung deines Balkonkraftwerks und informiere dich, welche Vorschriften für einen konformen Betrieb deiner PV-Anlage gelten. Auf diese Weise vermeidest du mögliche Strafen.

Welche Größe ist für ein Balkonkraftwerk ohne Genehmigung zulässig?


Für Balkonkraftwerke bis zu einer Leistung von 800 Watt gilt eine vereinfachte Anmeldepflicht. Eine zusätzliche Genehmigung ist nicht erforderlich. Das bedeutet: Bis zu einer Einspeiseleistung von 800 Watt musst du dein Balkonkraftwerk wie weiter oben beschrieben lediglich bei der Bundesnetzagentur und deinem örtlichen Stromnetzbetreiber anmelden. Diese Anmeldung darfst du selbst vornehmen. Bei größeren Anlagen ist das nicht mehr der Fall.

Wohnst du zur Miete, kann es erforderlich sein, dass dein Vermieter dem Betrieb eines Balkonkraftwerks ausdrücklich zustimmt. Soweit im Mietvertrag nicht anders geregelt, ist die ausdrückliche Zustimmung nur in bestimmten Fällen erforderlich. Etwa, wenn bauliche Änderungen erforderlich werden.

Als Besitzer einer Eigentumswohnung kann dir die Eigentümergemeinschaft den Betrieb eines Balkonkraftwerks verbieten. Diese Regelung ist allerdings derzeit auf dem Prüfstand und könnte bald entfallen.

Regelungen für ein Balkonkraftwerk – das ist erlaubt

Als Balkonkraftwerk werden meist Solaranlagen bezeichnet, mit denen du über eine Steckerverbindung den erzeugten Strom ins Hausnetz einspeisen kannst. Diese Anlagen müssen nicht zwingend auf dem Balkon installiert sein. Auch das Garagendach, der Geräteschuppen oder die Terrasse kommen für eine Installation in Frage. Weitere Bezeichnung für diesen Solaranlagentyp sind: steckerfertige Solaranlage, Mini-PV-Anlage oder Mini-Solaranlage. Solche steckerfertigen Anlagen dürfen in Deutschland bis zu einer Leistung von 3,68 kW betrieben werden. Umgangssprachlich sind mit Balkonkraftwerken PV-Anlagen bis zu einer Einspeiseleistung von 800 Watt gemeint. Für diese Anlagen ist eine vereinfachte Anmeldung möglich und keine Genehmigung erforderlich.
Vorschriften für Balkonkraftwerke
Die Maximalleistung von 800 Watt für genehmigungsfreie Solaranlagen bezieht sich auf die Einspeiseleistung. Das bedeutet, dass der Wechselrichter eine Ausgangsleistung von maximal 800 Watt haben darf. Die Leistung der Solarmodule darf sogar höher liegen. Das ist durchaus sinnvoll. Je nach Ausrichtung, Witterung und Jahreszeit liegt die tatsächliche Leistung von Solarmodulen nämlich unterhalb der möglichen Maximalleistung. Leistungsstärkere Solarmodule erreichen so auch bei nicht optimalen Bedingungen häufiger die zulässige Maximalleistung von 800 Watt. Durch die Leistungsbegrenzung des Wechselrichters ist sichergestellt, dass die Einspeiseleistung die 800 Watt in keinem Fall übersteigt.

Weitere Vorschriften für Balkonkraftwerke betreffen den Anschluss deiner Erzeugungsanlage und den Stromzähler in deinem Hausnetz. 

Balkonkraftwerke sind in erster Linie für den Eigenverbrauch des erzeugten Stroms gedacht. Das bedeutet, dass du den erzeugten Strom in deinem Haushalt selbst verbrauchst. Liegt die erzeugte Strommenge über deinem Verbrauch, fließt der überschüssige Strom in das öffentliche Stromnetz. Für eine korrekte Abrechnung deines Stromverbrauchs muss sichergestellt sein, dass sich dein Zähler bei der Strom-Einspeisung ins Netz nicht rückwärts dreht. Gemäß den Vorschriften des VDE ist deshalb für den Betrieb eines Balkonkraftwerks ein Zweirichtungszähler erforderlich. Die meisten Netzbetreiber befolgen diese Vorschrift und tauschen den Zähler im Bedarfsfall aus.

Eine weitere VDE-Vorschrift

betrifft die Steckverbindung, über die du dein Balkonkraftwerk an das Hausnetz anschließt. Laut Vorschrift ist dafür eine spezielle Einspeisesteckdose erforderlich, auch als Wielandsteckdose bekannt. Diese Steckverbindung gilt als besonders sicher. Eine herkömmliche Außensteckdose für haushaltsübliche Schukostecker (Schutzkontaktstecker) reicht demzufolge für einen normgerechten Betrieb deiner Balkon-Photovoltaik-Anlage nicht aus. Diese Regelung ist umstritten und wird inzwischen vom VDE selbst als zu streng betrachtet. Hier zeichnet sich eine Lockerung ab, die künftig den Anschluss über einen einfachen Schukostecker ermöglichen soll – bislang ist sie aber noch nicht in Kraft. Einen Gesetzesverstoß stellt der Anschluss über eine Schukostecker nicht dar.

 

Hier gehts zum Marktstammdatenregister

https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/
 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 


 

 

 


 


 

 

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